Autonome Waffensysteme töten ohne ethische Bedenken. Was vor ein paar Jahren als Science Fiction erschien, rückt angesichts großer Fortschritte bei der Entwicklung von Künstlicher Intelligenz jeden Tag ein stückweit näher. Ein gemeinsamer Bericht von Human Rights Watch und des Menschenrechtszentrums der Universität Harvard warnt vor der Verwendung von Killer-Robotern und ruft alle Staaten der Welt zu ihrer Ächtung auf.
Der Einsatz autonomer Waffensysteme ist nach Einschätzung des Berichts nur schwer mit dem Völkerrecht vereinbar. „Die Entwicklung und Verwendung von Killer-Robotern zu erlauben, würde etablierte moralische und juristische Standards unterlaufen“, sagte eine führende Waffenexpertin bei Human Rights Watch, Bonnie Doherty. Doherty leitet die internationale Kampagne zum Stopp von Killer-Robotern, die eine Verbreitung autonomer Waffensysteme zu verhindern sucht.
Mehrere Staaten arbeiten bereits an vollautomatischem Kriegsgerät, darunter die Vereinigten Staaten. 2016 zeigte das Pentagon einer Kameracrew einen Schwarm selbststeuernder Drohnen, die in Zukunft für Kampfeinsätze genutzt werden und selbst über ihren Waffeneinsatz entscheiden könnten. Gebaut wird aber auch an vollautomatisierten Raketenabwehrsysteme und intelligenten Minen.
26 Staaten für ein Verbot
Die internationale Staatengemeinschaft debattiert seit einiger Zeit ergebnislos auf UN-Ebene über ein Verbot von Killer-Robotern. 26 Staaten sprechen sich bisher dafür aus. Darunter befindet sich sogar mit China eine Militärmacht von Weltrang. Die Chinesen betonen allerdings, sich lediglich für ein Verbot des Einsatzes von Killer-Robotern einzusetzen, und entwickeln weiter an autonomen Waffensystemen, darunter auch an selbststeuernden Kampfdrohnen.
Zahlreiche weitere Staaten, darunter führende NATO-Länder, wollen die Entwicklung und den Einsatz von Kampfrobotern für die Zukunft nicht ausschließen. Ein Vertreter des Auswärtigen Amtes betonte zuletzt etwa bei einer Podiumsdiskussion in Berlin, man strebe grundsätzlich eine Ächtung solcher Waffen an. Darauf mit einer verbindlichen Erklärung festlegen will sich Deutschland aber nicht. Die Bundeswehr bereitet sich indes nach eigenen Angaben bereits auf die Abwehr von autonomen Waffensystemen vor.
Killer-Roboter per Vertrag ächten
Der Bericht von Human Rights Watch ruft nach einer völkerrechtlichen Ächtung von Killer-Robotern. Das könne innerhalb der Konvention über bestimmte konventionelle Waffen geschehen, einem Vertrag im Rahmen der Vereinten Nationen. Das nächste Jahrestreffen der Unterzeichner wird im November stattfinden, bereits dort könnten die Staaten die Weichen zu einem Verbot bis Ende 2019 stellen.
Die Experten halten den Einsatz von autonomen Roboter-Waffensystemen schon jetzt unter der Martens’schen Klausel für eine Verletzung des Völkerrechts. Denn die 1899 erstmals formulierte Klausel schreibt vor, dass in Kriegen und bewaffneten Konflikten auch dort, wo es keine klaren Regeln gibt, den Grundsätzen der Menschlichkeit und den Forderungen des öffentlichen Gewissens Folge zu leisten ist. Die bereits bestehende Rechtsgrundlage soll nun mit einer klaren Verpflichtung aller Staaten der Erde unterlegt werden, fordert der Bericht von Human Rights Watch. Die Entwicklung, der Test und Einsatz solcher Waffen müsse verboten werden.
